Informationen für Bewerbende
Generelle Informationen
- Wann, Wie, Wo?
- Bewerbungsvoraussetzungen
Jeweils von Mai bis 15. Juli können Sie sich auf der RWTH Studiengangseite für den Master-Studiengang Governance von Technology und Innovation (GovTec) anmelden . Nach Abschluss der Bewerbungsfrist werden vom Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät alle eingegangenen Bewerbungen formal geprüft. Zum Studiengang angenommen wird, wer die in der Prüfungsordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Im Herbst erhalten Sie den Bescheid, ob Sie zugelassen wurden oder nicht.
Voraussetzung für die Studienaufnahme ist ein erster Hochschulabschluss (BA), der in einem geistes- oder gesellschaftswissenschaftlichen Fach oder einem natur-, ingenieur- oder lebenswissenschaftlichen Fach erworben wurde. Um zugleich die interdisziplinäre Kompetenz nachweisen zu können, sind Vorleistungen in der jeweilig anderen Gruppe von Fächern vorzulegen. Zudem wird die ausreichende Kenntnis von Deutsch und Englisch als Unterrichtssprachen vorausgesetzt. Näheres enthält die Prüfungsordnung.
Für Ihre Bewerbung reichen Sie bitte den Nachweis ihres ersten Hochschulabschlusses (BA) ein sowie der interdisziplinären Kompetenzen als auch der geforderten Fremdsprachenkenntnisse.
Bewerbungszeitplan
Berufsvorbereitung und Karriereaussichten
Der internationale Master-Studiengang Governance von Technology und Innovation (GovTec) ist der erste Studiengang, der praxisnah Kompetenzen in der Analyse und Organisation der Governance von Technologie und Innovation vermittelt. Er ist an der Schnittstelle von Wissenschafts- und Technikforschung sowie der Wissenschafts- und Technologiepolitik wie -verwaltung angesiedelt. Der Master-Studiengang GovTec ist sowohl theoretisch wie praxisnah orientiert und kooperiert eng mit Praxispartnern aus der Wissenschafts- und Technologieorganisation, der Wirtschaft und der Administration.
Im 3. Semester (Wintersemester) findet das Praxismodul statt. Es besteht aus einem Blockseminar zu Methoden der empirischen Wissenschafts- und Technologieforschung (STS), das in der ersten Vorlesungswoche stattfindet. Danach beginnt das 10-wöchige Forschungspraktikum oder das 10-wöchige Lehrforschungsprojekt. Das Forschungspraktikum kann auf Wunsch bis zu sechs Monate erweitert werden. Sie entscheiden sich im 2. Semester, ob Sie ein Forschungspraktikum oder ein Lehrforschungsprojekt absolvieren möchten. Das Forschungspraktikum ist für diejenigen Studierenden geeignet, die sich nach dem Studium beruflich orientieren möchten. Das Lehrforschungsprojekt ist für diejenigen Studierenden geeignet, die nach dem Studium eine Promotion anstreben.
Das Forschungspraktikum kann in den folgenden Berufsfeldern im In- wie Ausland erfolgen: Wissenschafts- und Technologieorganisation an öffentlichen Institutionen (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, Ministerien/Behörden/Kommunalverwaltungen, etc.) sowie im privatwirtschaftlichen Sektor und NGOs. Es stehen etliche attraktive Praktikumsplätze in folgenden Institutionen zur Verfügung.
Das Lehrforschungsprojekt kann in den folgenden Wissenschaftsfeldern im In- wie Ausland erfolgen:
- Empirische Wissenschafts- und Technologieforschung in natur-, technik-, geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsprojekten und Forschungsverbünden an öffentlichen Institutionen (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, Ministerien/Behörden/Kommunalverwaltungen, etc.).
- Empirische Wissenschafts- und Technologieforschung in natur-, technik-, geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsprojekten und Forschungsverbünden im privatwirtschaftlichen Sektor und NGOs.
Es stehen einige attraktive Plätze in folgenden Forschungsprojekten zur Verfügung.